
Vorratsdatenspeicherung, was ist Neu?
Grob gesagt eigentlich nicht wirklich was! Denn schon seit Jahren mussten Provider Verbindungsdaten jeglicher Art den Behörden auf gerichtliche Anordnung zur Verfügung stellen. Ich glaube dies sogar bis zu 2 Jahre in die Vergangenheit! Jetzt müssen diese Daten „nur“ mehr 6 Monate gespeichert werden!
Faktum ist, das Österreich, als EU Mitglied dazu verpflichtet ist, diese EU Richtlinie 2006 /24/EG umzusetzen. Deswegen wurde Österreich Ende Juli 2010 wegen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie von 2006 verurteilt. Deshalb drohte im Vertragsverletzungsverfahren mit der EU eine Strafe im Millionen €uro Bereich. Am 29. April 2011 wurde vom Nationalrat die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zum 1. April 2012 beschlossen. Der Bundesrat bestätigte am 12. Mai 2011 das entsprechende Bundesgesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003).
Es gibt natürlich auch Bedenken und Argumente gegen eine Vorratsdatenspeicherung die durchaus auch gerechtfertigt sind. Dazu muss man wissen, dass Justiz und Polizei auf diese Daten zwecks Verbrechensbekämpfung zugreifen wollen. Die Staatsanwaltschaft braucht dafür eine richterliche Genehmigung, überdies muss die verdächtigte Tat mit mehr als einem Jahr Gefängnis bedroht sein. Die Polizei kann in akuten Situationen - etwa Gefahr für Leib und Leben - aber auch ohne Sanctus eines Richters Auskünfte von den Providern verlangen. Jede Abfrage muss einem Rechtsschutzbeauftragten berichtet werden. Die Vorratsdatenspeicherung erleichtert nun dies, aber zugleich werden auch alle unbescholtenen Bürger unter "Generalverdacht" gestellt! Dies stört natürlich viele Bürger und die Datenschützer!Jetzt gibt es mehrere Initiative die diese Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig bekämpfen wollen. Wie hoch deren Chancen sind ist sehr schwer abzusehen. aber nur wer kämpft kann auch gewinnen/verlieren, wer nicht kämpft hat schon zu 100% verloren!
Daher verweisen wir hier auf folgende Initiativen:










